Kostenzuschuss durch die Bildungsprämie
Kostenübernahme* von 50% der Fortbildungskosten, max 500 EUR

Sind Sie berufstätig und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 20.000€ (bzw. 40.000€ bei Ehepaaren)?
Dann können Sie für die von uns angebotenen Weiterbildungen einen Zuschuss von 50% der Seminargebühren, maximal 500 € erhalten.
Wichtig:
Sie dürfen für das Weiterbildungsangebot zwar reserviert sein, aber noch nicht fest angemeldet!
WER bekommt den Gutschein?
- Angestellte
- Beamte
- Selbständige
- Berufsrückkehrerinnen nach Elternzeit
- Beschäftigte im Erziehungsurlaub
- Geringfügig Beschäftigte, auch wenn mit ALG II aufgestockt wird
- Existenzgründer
wenn Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
WO bekommen Sie den Gutschein?
Suchen Sie sich eine Beratungsstelle aus, die für Sie gut erreichbar ist. Unter www.bildungspraemie.info erhalten Sie weitere Informationen. Hier finden Sie auch eine Übersicht der Beratungsstellen.
WIE bekommen Sie den Gutschein?
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Beratungsstelle. Sie treffen sich dort zu einem Beratungsgespräch. Nun wird Ihr Weiterbildungsziel besprochen und die Weiterbildungsanbieter, die für Ihre Weiterbildung infrage kommen.
WIE OFT bekommen Sie den Gutschein?
Alle zwei Kalenderjahre.
Bitte beachten Sie:
Die meisten unserer Weiterbildungen bieten wir in Kooperation an. Deshalb müssen die entsprechenden Weiterbildungsanbieter auf dem Prämiengutschein eingetragen werden:
- Systemische/r Familienberater/in:
VHS REGION Lüneburg oder Bremer Volkshochschulen - Systemische Beratung:
Bremer Volkshochschulen bzw. ImFT für die Weiterbildung mit Beginn am 14.01.2011 - Zusatzcurriculum Suchtkranke Familien:
Bremer Volkshochschulen
Qualitätsmanagement
Selbstverständlich unterliegen wir und unsere Partner einem ständigen Qualitätsmanagement. Auf Wunsch können wir Ihnen gerne Details mitteilen.

