Fortbildungspunkte

Die Weiterbildungen des ImFT werden auch von appr. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, appr. Psychologischen Psychotherapeuten oder appr. Ärzten geleitet oder durchgeführt. Entsprechend sind bei den zuständigen Kammern die Fortbildungspunkte für die einzelnen Weiterbildungen beantragt. Die jeweilige Punktanzahl für die Weiterbildung ist in dem Ausschreibungstext benannt.

Wichtig – die Fortbildungspunkte müssen von den Teilnehmern in der Beziehung zu „Ihrer Kammer" beantragt werden. Daher bitten wir Sie, uns rechtzeitig 8 Wochen vor der Weiterbildung darüber zu informieren, dass Sie diese Fortbildungspunkte für sich beantragen wollen, dann bereiten wir das entsprechende Procedere vor.