Kostenzuschüsse
Folgende - nicht rückzahlbare - Kofinanzierungsmöglichkeiten möchten wir Ihnen vorstellen
| IWiN | ||
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50-70% Förderung durch das Land Niedersachsen Arbeitgeber muss in Niedersachsen ansässig sein |
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| Bildungsprämie | ||
|
50% max 500 EUR |
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| Bildungsscheck | ||
| 50% max 500 EUR durch das Land Nordrhein-Westfalen Arbeitgeber muss in NRW ansässig sein |
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Weitere Kostenzuschüsse
z. B. der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen hat die Stiftung Warentest hier zusammengefasst.
Für alle hier vorgestellten Kostenzuschüsse gilt:
Erst die Kofinanzierung beantragen, dann erst fest anmelden. (Ihren Platz reservieren wir Ihnen bis dahin gerne).


