Kostenzuschüsse

Folgende - nicht rückzahlbare - Kofinanzierungsmöglichkeiten möchten wir Ihnen vorstellen

IWiN
50-70% Förderung durch das
Land Niedersachsen
Arbeitgeber muss in Niedersachsen ansässig sein

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Bildungsprämie

50% max 500 EUR
einkommensabhängig


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Bildungsscheck
50% max 500 EUR durch das
Land Nordrhein-Westfalen
Arbeitgeber muss in NRW ansässig sein
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Weitere Kostenzuschüsse

z. B. der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen hat die Stiftung Warentest hier zusammengefasst.


Für alle hier vorgestellten Kostenzuschüsse gilt:

Erst die Kofinanzierung beantragen, dann erst fest anmelden. (Ihren Platz reservieren wir Ihnen bis dahin gerne).