Kostenzuschuss durch den Bildungsscheck
Kostenübernahme* von 50% der Fortbildungskosten, max 500 EUR für Betriebszugehörige mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Was sind Bildungsschecks?
Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die sich beruflich weiterbilden möchten, haben die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten auf Bildungsschecks zu erhalten.
Wer kann Bildungsschecks beantragen?
Anträge auf Bildungsschecks können sowohl von den Beschäftigten selbst als auch von Unternehmen für ihre Mitarbeiter bei den Bildungsberatungsstellen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter in den letzten zwei Jahren keine öffentlichen Mittel für berufliche Weiterbildung in Anspruch genommen hat.
Wo gibt es die Bildungsschecks?
Bildungsschecks werden von öffentlichen Bildungsberatungsstellen nach vorausgehender Beratung den Unternehmen oder den Beschäftigten direkt ausgestellt. Anschließend können Sie die Bildungsschecks zur Bezahlung unserer Seminarangebote nutzen. Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bildungsscheck.de
Fragen und Antworten rund um den Bildungsscheck:
Mehr Informationen (FAQ) erhalten Sie hier:
Wichtig:
Bitte zuerst den Bildungsscheck beantragen und nach dem Erhalt die Seminaranmeldung durchführen.
* aus ESF-Mitteln (Europäischer Sozialfonds)

