Kostenzuschuss über IWiN
bis zu 70%* Übernahme der Seminargebühren für Angestellte, Selbständige und Geschäftsführer/innen aus Niedersachsen
Förderfähige Weiterbildung
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigten) oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen. Für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst kommt diese Art der Förderung also nicht in Frage.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung über die Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen die Wettbewerbsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens erhöht.
Beispiel für eine Erfüllung der Kriterien:
Die Mitarbeiterin Susanne A. arbeitet Vollzeit in einer sozialen Einrichtung. Frau A. hat eine Ausbildung als Erzieherin und arbeitet nun in der Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ihr Fortbildungswunsche ist die Ausbildung "Systemische Familienberaterin - eine Kompetenzerweiterung für die Arbeit mit Familien". Ihr Arbeitgeber übernimmt die Fortbildungskosten.
Die Soziale Einrichtung ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) mit 100 Mitarbeitern.
Wichtig:
Sie dürfen für das Weiterbildungsangebot zwar reserviert sein, aber noch nicht fest angemeldet!
Wer stellt den Antrag?
Der Arbeitgeber rechtzeitig vor Seminarbeginn.
Wo wird der Antrag gestellt?
Den Antrag können Sie im Internet herunterladen oder bei Ihrer zuständigen Stelle anfordern. Weitere Informationen und ein Verzeichnis der Anlaufstelle für Ihren Wohnort finden Sie auch unter www.iwin-niedersachsen.de.
IWiN läuft am 30.06.2013 aus.
* aus ESF-Mitteln (Europäischer Sozialfonds)

